In der Vergangenheit war es den Golfclubs in Wiesbaden nicht möglich, über die städtische Sportförderung der Stadt Wiesbaden Unterstützung für Investitionsmaßnahmen oder die Jugendarbeit in den Clubs zu erhalten, da es eine Ausschlussklausel für sie gab. Der Hessische Golfverband hatte bereits Ende 2022 eine Anfrage an das Stadtamt in Wiesbaden gerichtet, warum dies so in den Statuten verankert sei und dass er dies als diskriminierend betrachte. Die Erwartung war, dass dieser Ausschluss für die Golfvereine aus den Richtlinien gestrichen werde.
Nachdem sich die sportpolitischen Gremien mit diesem Thema beschäftigt hatten, sahen diese den Ausschluss der Wiesbadener Golfvereine aus der städtischen Sportförderung für nicht mehr angemessen an. Die Freizeit- und Sportkommission, welche ein beratendes Gremium für den Magistrat ist, hat den Beschluss gefasst, den Golfvereinen zukünftig den Zugang zu der städtischen Sportförderung zu ermöglichen. Das betrifft im Wesentlichen die Zuschüsse für jugendliche Mitglieder und lizenzierte Übungsleitungen sowie bauliche Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen für vereinseigene sportliche Anlagen.
Christofer Hattemer, Präsident des HGV, zeigte sich froh über die Entscheidung: „Golf ist eine Sport wie viele andere auch, dazu noch als olympische Sportart im DOSB organisiert. Die Vorbehalte, die dem Golfsport entgegengebracht wurden sowie ein Ausschluss von Sportfördermaßnahmen ist nicht mehr zeitgemäß. Daher begrüßen wir die Entscheidung der Sportgremien der Stadt Wiesbaden“.
Erfreulich ist, dass die Entscheidung direkt positive Auswirkungen hatte, da die Kommission sich auch dafür aussprach, die Golfvereine bei der Auszahlung der Jugendzuschüsse für das Jahr 2023 zu berücksichtigen.
Der Beschluss muss nun noch vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wiesbaden bestätigt werden.
News vom 14.12.