AK50-Länderpokal 2020
in Golf- und Landclub Köln e.V.
Der Senioren-Länderpokal gehört sicherlich zu den sportlichen Highlights im Turnierkalender – für die Hessen um so mehr, als sie doch im letzten Jahr erstmals den Ländervergleich gewinnen konnten. An den Start gehen alle 12 Landesgolfverbände mit ihren besten Damen und Herren der Altersklasse 50. In diesem Jahr ist der Golfverband Nordrhein-Westfalen Ausrichter des Turniers. Gespielt wird vom 24. bis 26.07.2020 im traditionsreichen Golf- und Landclub Köln e.V.
Die Hessen um Kapitän Jürgen Meilinger wollen auch in diesem Jahr mit einer starken Truppe aufteen. Ziel sind die Medaillenränge, was aufgrund der Leistungsstärke der anderen Teams eine anspruchsvolle Aufgabe wird – aber man tritt mit dem Selbstbewusstsein des Titelverteidigers an.
Für die Nominierung für das Team Hessen der AK50 sind folgende Turniere relevant:
- DM-AK50/AK65-Meisterschaften Damen/Herren: 22.-24.05.2020 GC Lauterhofen/GC Bad Ems
- Europameisterschaften Senioren/Innen: 11.-13.06.2020 in Woodhall Spa Golf Club/England
- IAM-AK50 Damen/Herren: 03.-05.07.2020 GC Hubbelrath
- AK30/AK50/AK65 Hessen-Liga-Spiele (bis 30.06.2020)
Nominierungskriterien:
- Verpflichtend muss die Deutsche Einzelmeisterschaft oder die IAM der AK50 gespielt werden, um in die Wertung aufgenommen zu werden.
- Es wird der Rundendurchschnitt aus den oben genannten Turnierrunden gebildet.
- Es müssen mindestens 6 Turnierrunden von den oben genannten Turnieren gespielt werden.
- Werden mehr als 6 Ergebnisse gespielt, werden die 6 besten Turnierrunden gewertet.
- Die Konstanz der Spielergebnisse, die Spielhäufigkeit, Erfahrung in Mannschaftsspielen, die Teamfähigkeit sowie physiologische und psychische Belastbarkeit sind wichtige Kriterien bei der Auswahl.
Von den zu vergebenden 7 Plätzen in der Mannschaft (6 Spieler/innen, 1 Ersatzspieler/in) werden 5 Spieler/innen gemäß dem Rundendurchschnitt nominiert. Die 2 weiteren Plätze im Team werden als Wildcard vergeben. Die Nominierung der Mannschaft erfolgt am 05.07.2020.

News vom 18.02.2020