Als Teil des organisierten Sports tragen wir eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen aller Engagierten, Aktiven, Eltern, Kindern und Jugendlichen. Es gehört zu unseren Aufgaben für den Schutz insbesondere von jungen Menschen mit und ohne Behinderung beizutragen und jegliche Form von Gewalt zu vermeiden.
Der Hessische Golfverband verurteilt jegliche Form von Missbrauch und Gewalt, gleich, ob körperlicher, seelischer oder sexueller Art.
Ziel ist es deshalb, Strukturen zu schaffen, die die Persönlichkeitsentwicklung vor allem von Mädchen und Jungen, stärken. Sie sollen keine Gewalt und Diskriminierung erleben müssen, sondern im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.
Daher hat der Hessische Golfverband Verhaltensregeln für den Umgang mit Jugendlichen aufgestellt:
- Verantwortungsbewusstsein
Mit meiner Tätigkeit im Verein / Verband übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ich nehme die mir übertragene Aufsichtspflicht ernst und handle bewusst in dem Sinne, Gefährdungen für das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden bzw. abzuwenden. Selbstverständlich handle ich stets unter Beachtung aktuell gültiger Jugendschutzvorschriften.
- Transparenz
Im Umgang mit Minderjährigen schaffe ich die größtmögliche Transparenz, um Sicherheit zu geben und Vertrauen zu bilden. Ich nutze das „Sechs-Augen-Prinzip“ oder ersatzweise das „Prinzip der offenen Tür“ in allen Situationen, besonders bei: Einzeltrainings, Fahrten zum Training / Wettkampf, Trainingslagern, usw.
- Körperkontakt
Den Körperkontakt (Hilfestellungen, Trösten, Gratulationen etc.) beschränke ich auf das aus sportlicher und pädagogischer Sicht angebrachte Maß und achte darauf, dass er von den (minderjährigen) Sportlern/innen gewollt und ihnen nicht unangenehm ist. Die individuelle Grenze der einzelnen Person respektiere ich.
- Duschen und Umkleiden
Ich ziehe mich nicht mit den minderjährigen Sportlern/innen gemeinsam um und gehe auch nicht mit ihnen zusammen duschen. Ist ein Betreten der Umkleidekabinen erforderlich, sollte es nur durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen.
- Übernachtungssituationen
Bei Übernachtungen (im Rahmen eines Trainingslagers, usw.) schlafe ich grundsätzlich nicht im selben Zimmer wie die (minderjährigen) Teilnehmer/innen. Mädchen und Jungen werden grundsätzlich getrennt untergebracht. Beim Betreten der Schlafräume achte ich auf die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen (immer anklopfen).
- Gleichbehandlung der Sportler/innen
Alle Sportler/innen behandle ich gleich. Dazu zählt, dass alle die gleiche Ansprache für mich verwenden. Umgekehrt werden auch alle Sportler/innen von mir bei ihrem Namen genannt. Meine Zuwendung und Aufmerksamkeiten (Geschenke etc.) überschreiten das pädagogisch sinnvolle Maß nicht und werden gleich und nachvollziehbar unter allen mir anvertrauten (minderjährigen) Sportlern/innen verteilt.
- Kommunikation
Die Kommunikation (besonders in schriftlicher Form) mit den Kindern und Jugendlichen sollte sich inhaltlich auf Themen konzentrieren, die den Sportbetrieb betreffen. Ich teile keine privaten Gedanken mit den (minderjährigen) Sportlern/innen. Die Kommunikation führe ich möglichst immer mit der ganzen Gruppe oder bei Themen, die nur einzelne Sportler/innen betreffen, unter Mitwissen von deren Sorgeberechtigten.
- Datenschutz und Bildmaterial
Mit den privaten Daten der (minderjährigen) Sportler/innen gehe ich verantwortungsvoll um und gebe diese grundsätzlich nicht für gewerbliche Zwecke etc. weiter, es sei denn es besteht eine diesbezügliche Absprache mit den Sorgeberechtigten. Ebenso fertige ich keine Aufnahmen von (minderjährigen) Sportlern/innen in unangemessenen Situationen (Bekleidung/Posen) an oder verbreite gegen deren Willen oder den Willen der Sorgeberechtigten Bildmaterial. Ich zeige und verbreite den mir anvertrauen (minderjährigen) Sportler/innen kein Bild- und Video-Material mit anzüglichem Inhalt.
- Einschreiten und melden im Konflikt- und Verdachtsfall
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität, deshalb schreite ich im akuten Gefährdungsmoment aktiv ein. Sollte ich Kenntnis davon erlangen, dass innerhalb des Vereines/Verbandes gegen diese Regeln verstoßen wird, oder es Anhaltspunkte gibt, dass in irgendeiner Weise das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist, wende ich mich an unten genannte Ansprechperson.
Alle haupt- und ehrenamtlichen Trainer, Betreuer, etc. des Hessischen Golfverbandes unterzeichnen den Ehrenkodex und legen ein polizeiliches Führungszeugnis vor.
Ansprechpartner im Hessischen Golfverband:
Prof. Dr. Anne Jakob
Mobil: 0179-2372431
praevention(Q)hessischer-golfverband.de