Marshal (max. 20 Personen)
Ausbildung | Die Marshal-Ausbildung richtet sich an die Personen im Club, die zur Sicherung des ordnungsgemäßen Spielbetriebs auf dem Golfplatz eingesetzt werden. Dabei sorgt er u. a. für ein zügiges Spiel und reagiert in Konfliktsituationen ruhig und angemessen. |
Handlungsfelder, Aufgabenbereiche | grundlegende Kenntnisse zu Spielfluss, Turnierablauf, Platzregeln. Einführung in die Golfregeln sowie Vorbereitung und Durchführung von Clubwettspielen und Maßnahmen zur Vorbereitung des Golfplatzes. |
Zielgruppe | Amateure, die vom Club als Marshal eingesetzt werden. |
Teilnehmerzahl | Es müssen mindestens 12 Anmeldungen vorliegen, damit die Ausbildung statt findet. Maximal können jedoch 20 Personen an der Ausbildung teilnehmen. Die Lehrgangsteilnehmer müssen einem dem HGV angeschlossen Golfclub angehören. |
Lehrgangsgebühr | 50,00 EUR + 20,00 EUR Verpflegungspauschale (Mittagessen, Tagungsgetränke) |
Bedingungen | Es gelten die Teilnahmebedingungen des HGV Es sind die jeweils gültigen Verordnungen des Bundes und des Landes Hessen bezüglich Covid-19 für die Durchführung von Veranstaltungen zu berücksichtigen. Der HGV behält sich vor zum Schutz der Teilnehmer und Ausbilder auch kurzfristig auf die jeweilige aktuelle Situation zu reagieren. |
Zulassungskriterien | vollendetes 21. Lebensjahr. Für Amateure und Professionals mit Mitgliedschaft in einer DGV-Golfanlage. Für Amateure ein HCPI von mindestens 26,0 |
Anmeldung | Beim Hessischen Golfverband per Mail info@hessischer-golfverband.de oder Fax 06031 1614321 mit obigen Formular. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, dann gilt das Datum des Eingangs der Anmeldung wobei Mitglieder von Clubs ohne bisher ausgebildeten Marshal Vorrang haben. |
Meldeschluss | 10.02.2023 |
Ausbildungsort | Landessportbund Hessen |
Ausbilder | Jörg Masche |