Am Freitag hat das Land Hessen die Verordnung veröffentlicht, die seit heute den Teil-Lockdown regelt. Damit wurden die Beschlüsse der Bund-Länderkonferenz vom letzten Mittwoch für Hessen umgesetzt.
Auch der Sport wird in der Verordnung geregelt. Die Verordnung besagt, dass “der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt” ist. Da es für den Individualsport die Ausnahme gibt, ist nach Verständnis des HGV das Golfspielen unter Einhaltung der jeweils örtlichen Hygienekonzepte erlaubt. Diese Auffassung hat der HGV seinen Mitgliedclubs bereits am Wochenende kommuniziert.
Auch für die hessischen Clubs, die auf bayerischem Gebiet liegen gibt es gute Nachrichten, denn die bayerische Verordnung erlaubt das Golfspielen ebenfalls, so wie im übrigen auch z.B. in unseren benachbarten Ländern Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg und NRW.
Für die Verordnung gibt es durch das Land Hessen zusätzlich Auslegungshinweise. Hier ist es etwas ärgerlich, dass trotz der Gültigkeit der Verordnung diese für den Sport noch in Bearbeitung sind. Jedoch wird die Auffassung des HGV auch von anderen Individualsportarten, wie zum Beispiel des Hessischen Tennisverbandes, geteilt.
Wir bitten alle Golfer dringend die AHA-Regeln und die vor Ort gültigen Hygienekonzepte einzuhalten, damit ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden kann.
zur Website des Landes Hessen mit den Verordnungen
News vom 02.11.2020