Mit der gestrigen Bund-/Länder-Konferenz wurden verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie beschlossen, die ab Mittwoch Gültigkeit haben werden. Das Land Hessen hat nun seine Verordnung dahingehend angepasst. Jedoch gibt es in Hessen keine Änderung für den Freizeit- und Amateursport (§2(2)), der auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet bleibt.
Somit dürfen die Golfanlagen geöffnet bleiben und es darf in Gegensatz zur Situation im März/April dieses Mal weitergegolft werden. Diese Regelung ist zu begrüßen, denn gerade beim Golfen lassen sich alle Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung einer Infektion umsetzen.
Es gilt selbstverständlich die weiteren Regelungen der Verordnung einzuhalten und sich über mögliche Änderungen zu informieren.
Verordnung des Landes Hessen ab 16.12.
News vom 14.12.2020