Auch bayerische Clubs dürfen wieder öffnen
Bisher durften die Golfer in Hessen als eine kontaktlose Freiluftsportart bereits ihrem Sport nachgehen, nun gibt es mit der neuen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Landes Hessen weitere Erleichterungen für den Sport.
Weiterhin gilt, dass Sport nur allein oder in Gruppen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum erlaubt ist – also den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen -, ausgeübt werden darf.
Gespielt werden darf somit in 2er-Flights sowie in 3er-Flights und 4er-Flights, wenn sich maximal zwei Hausstände im Flight befinden. Im Sinne der Verordnung werden die Clubs für den Spielfluss Regelungen treffen, die die Flightgröße und die Anzahl der Runden (9 oder 18 Löcher) festlegen.
Eine Erleichterung hält die neue Verordnung für das Jugendtraining bereit. Kindern bis einschließlich 14 Jahren (heißt: bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) ist der Sport im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Damit können die Clubs nun in das Jugendtraining einsteigen und dies zumindest für Kinder bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Zu beachten ist dabei, dass eine Durchmischung von Trainingsgruppen unterbleiben muss. Das heißt, dass nicht mit wechselnden Partnern trainiert werden darf, die kurz zuvor Teil einer anderen Trainingsgruppe war. Der Trainingsbetrieb muss so organisiert werden, dass jederzeit, auch vor und nach der Trainingseinheit, eine Trennung der Kleingruppen und deren Betreuer/ Eltern gewährleistet werden kann. Die Trainingsgruppen müssen 3 Meter Abstand zu anderen Gruppen bzw. Einzeltrainierenden halten.
Auf die Nutzung der Umkleiden sollte möglichst weiterhin verzichtet werden, mindestens sind aber die Hygieneregelungen der Clubs beim Betreten zu befolgen.
Fragen zu den aktuellen Regelungen beantwortet auf das FAQ des Landessportbundes Hessen:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/
Steigt allerdings die landesweite Inzidenz an drei Tagen hintereinander auf über 100, ist eine “Notbremse” vorgesehen. Dann treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Auch für die in Bayern ansässigen Clubs des HGV gibt es eine gute Nachricht. Ab Montag dürfen die Anlagen nach einer viel zu langen Zeit, in der sie geschlossen sein mussten, wieder öffnen. Die Bayerische Verordnung sieht eine Inzidenzabhängige Ausübung des Sportes vor, womit die jeweilige Lage im Landkreis darüber entscheidet, in welchem Umfang gespielt und trainiert werden darf. Informationen dazu sind u.a. auf der Website des BGV veröffentlicht:
Golf in Bayern (bayerischer-golfverband.de)
Bleibt zu hoffen, dass sich die Infektionszahlen nicht verschlechtern und die Erleichterungen beibehalten werden können.
News vom 05.03.2021