Das ging schneller als erhofft: die Landesregierung hat die geänderte Verordnung, die seit dem 05.11. in Kraft ist, im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen verändert. Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben. Somit dürfen Sportanlagen für den Individualsport ab sofort wieder genutzt werden, womit auch die Golfanlagen nach nur einem Tag wieder geöffnet werden können.Der Hessische Golfverband begrüßt die Entscheidung und bittet alle Golfer sich weiterhin strikt an die Hygienekonzepte der Golfanlagen zu halten und die sonstigen Bestimmungen der Verordnung einzuhalten.
Pressemitteilung auf Hessen.de
News vom 06.11.202