Am Freitag morgen, keine 24 Stunden vor dem Beginn des Final Four im GC München-Riedhof, entscheidet des Landgerichts Wiesbaden im Streit zwischen dem Frankfurter Golf Club und dem Deutschen Golfverband zugunsten des FGC. Per gerichtlicher Verfügung wird der Golfclub St. Leon-Rot (SLR) für den 3. und 4. Spieltag disqualifiziert. Dadurch musste eine neue Abschlusstabelle erstellt werden, in der der GC Habsberg nun Platz 1 und der Frankfurter GC Platz 2 einnimmt und beide somit im Teilnehmerfeld des Final Four 2026 einziehen. SLR fällt auf Platz 3 zurück.
Damit ändern sich die Halbfinalpaarungen: Frankfurt trifft auf den Sieger der Nors-Staffel Hubbelrath und Habsberg tritt gegen Berlin Wannsee an
St. Leon-Rot, die sich bereits seit Tagen vor Ort auf das Finale vorbereiten heißt es Koffer packen. Die Frankfurter hingegen haben nur wenige Stunden, um in den Münchner Süden zu reisen und noch eine Proberunde zu spielen.
Hintergrund der Disqualifikation
Anlass der gerichtlichen Verfügung liefert der Einsatz von Carl Siemens für den GC St. Leon-Rot. Siemens hatte noch Ende Februar als Profi auf der ProGolf-Tour abgeschlagen. Ende April beantragte er seine Reamateurisierung, die Anfang Mai durch den zuständigen Ausschuss des DGV mit Wirkung zum 31.05. durchgewunken wurde.
Bereits diese Zulassung des Spielers zum Amateur innerhalb kurzer Zeit sorgte für Verwunderung, besagen doch die Ausführungsbestimmungen, dass eine Wartezeit von Entscheidung bis zur Reamateurisierung mindestens sechs Monate dauern sollte. Dies ist zwar nur eine Empfehlung, allerdings wurde In ähnlichen Fällen diese Wartezeit – auch Cool-down-Phase genannt – in der der Spieler weder Amateur noch Profi ist, auf 12 Monate verlängert. Dies musste der FGC zum Beispiel im Vorjahr bei der Reamateurisierung von Johanna Keilich so hinnehmen.
Der Streitpunkt entstand durch die Regelung im Ligastatut des DGV. Demnach muss ein Spieler seit dem 1. Januar des laufenden Jahres ununterbrochen als Amateur geführt werden, um für die Deutsche Golf Liga spielberechtigt zu sein. Da dieser Stichtag bei Carl Siemens aus Sicht der Frankfurter nicht erfüllt war und am 4. Spieltag zeitgleich mit Jan Schneider ein weiterer Professional eingesetzt wurde, wurde seine Teilnahmeberechtigung angezweifelt.
Der DGV hatte keine Einwände gegen den Einsatz des Spielers und argumentierte, dass ein Wechsel vom Professional- zum Amateurstatus innerhalb derselben Saison zulässig sei, solange der Spieler dem gleichen Heimatclub angehört.
Der Frankfurter GC forderte eine Überprüfung der Spielberechtigung sowie eine Disqualifikation des GC St. Leon-Rot. Nachdem die Liga trotz Anruf des Schlichtungsausschusses dies zunächst ablehnte, sah sich der FGC gezwungen den Fall ans Landgericht Wiesbaden weiterzureichen. Das Landgericht hat nun per einstweiliger Verfügung entschieden. Der Deutsche Golf Verband teilte mit, die gerichtliche Entscheidung zu beachten und die Abschlusstabelle entsprechend zu korrigieren. Die nun ergangenen Verfügung betrifft das am Wochenende ausgetragene Final Four, eine endgültige juristische Entscheidung steht allerdings noch aus und wird erst im Hauptsacheverfahren entschieden.
Eine weitere Frage ergibt sich aus dem Einsatz des SLR-Spielers während seiner Cool-down-Phase, denn Siemens hatte auch am 1. und 2. Spieltag im Mai für SLR in der DGL gespielt. In dieser Wartezeit gilt er als Nicht-Amateur und darf bis zur Wiedereinsetzung nicht als Amateur an Turnieren teilnehmen. Allerdings darf er in dieser Zeit auch nicht als Professional agieren …
Der Fall zeigt, dass die bestehenden Regelungen zum Statuswechsel während der Saison unzureichend sind. Der DGV kündigte bereits an, das Statut für die kommende Spielzeiten eindeutiger zu formulieren, um ähnliche Konflikte zu vermeiden.
Für die Spieler des Frankfurter GC ergibt sich nun die unverhoffte Chance, ohne echte Vorbereitungszeit, um den Meistertitel beim Final Four in Riedhof mitzuspielen.
News vom 31.07.2026

