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HGV - Wettspielbedingungen 2013 Stand 08.04.2013
A. Generelle Spielbedingungen (Wettspielbedingungen im Sinne der Golfregeln)
1. Regeln / Platzregeln / Wettspielausschreibung: Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich des Amateurstatut) des DGV.
a)
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: b) Für Mannschaftsspiele gilt zusätzlich:
Bei einem Verstoß gegen die
Wettspielausschreibung erfolgt als Strafe: Vor Beendigung des Wettspiels entscheidet die Spielleitung. Nach Beendigung des Wettspiels kann der Sportwart rückwirkend die genannten Strafen verhängen. Die Folgen der Disqualifikation werden durch das HGV-Ligastatut geregelt. Bei einem Verstoß gegen die Mannschaftsaufstellung bei Mannschaftswettbewerben nach DGV-Stamm- oder Spielvorgabe (sofern dies die Ausschreibung verlangt) erfolgt als Strafe im Lochspiel: Verlust aller Spiele, die durch die falsche Reihenfolge betroffen sind.
2. Ausrüstung a) Der Ball (Regel 5-1 Anmerkung) Es muss mit einem Ball gespielt werden, der in der vom R&A herausgegebenen gültigen Liste der zugelassenen Bälle ("Conforming Golf Balls") enthalten ist. Die aktuelle Liste ist im Internet unter www.randa.org einzusehen. Strafe für Verstoß: Disqualifikation b) Driverköpfe (Golfregeln, Anhang II, Ziffer 4c) Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, dessen Modell und Loft in dem vom R&A herausgegeben Verzeichnis zugelassener Driver-Köpfe aufgeführt wird. Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1998 hergestellt wurde, ist von dieser Regel befreit. Strafe* für das Mitführen eines nicht zugelassenen Schlägers ohne diesen zu spielen: Lochspiel: Am Ende des Loches, bei dem der Regelverstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochspiels zu berichtigen. Dabei wird für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde. Zählspiel: Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde. Bei einem Verstoß zwischen 2 Löchern wirkt sich die Strafe für das nächste Loch aus. *) Jeglicher unter Verstoß gegen Regel 4-1 oder 4-2 mitgeführter Schläger muss sofort nach Feststellung eines Verstoßes vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochwettspiel oder einem Mitbewerber im Zählspiel für neutralisiert erklärt werden. Unterlässt der Spieler dies, so ist er disqualifiziert.
Strafe für Spielen eines
Schlages mit einem nicht zugelassenen Schläger: Die aktuelle Liste ist im Internet unter www.randa.org einzusehen.
3. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7) Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel 1. Verstoß: Lochverlust
Zählspiel 1. Verstoß: 1 Schlag Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
4. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 6-8b Anmerkung) Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist. Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers – Regel 6-8a(II).
5. Üben / Nachputten (Regel 7-2 Anmerkung 2) Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. Nachputten) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen. Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch. Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch.
6. Caddies (Regel 7-2) Nur Amateure dürfen als Caddies eingesetzt werden. Bei Jugendwettspielen sind Caddies nicht erlaubt. Ausnahmen: - Bei Jugend-Mannschaftswettspielen dürfen Mannschaftsmitglieder und/oder der Mannschaftskapitän als Caddies eingesetzt werden. - Wenn Jugendwettspiele der AK 18 gleichzeitig mit der AK offen ausgetragen werden, sind Caddies erlaubt. Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers
7. Elektronische Kommunikationsmittel, Entfernungsmesser: a) Das Mitführen sende- und/oder empfangsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel oder deren Benutzung ist Spielern und deren Caddies während der festgesetzten Runde untersagt (Ausnahme: In Notfällen). Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebes fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette werten und eine Disqualifikation aussprechen. b) Das Mitführen sende- und/oder empfangsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel oder deren Benutzung ist dem Mannschaftskapitän untersagt, solange sich Spieler seiner Mannschaft noch auf der festgesetzten Runde befinden (Ausnahme: In Notfällen). Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebes fest, so kann die Spielleitung den Verursacher sofort des Platzes verweisen. Ein Spieler seiner Mannschaft darf ersatzweise die Kapitänsfunktion übernehmen. c) Geräte, die ausschließlich zur Messung der Entfernung nutzbar sind und keine anderen Funktionen besitzen, sind erlaubt.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel: Disqualifikation
8. Belehrungen durch den Kapitän in Mannschaftswettspielen Bei Mannschaftswettspielen darf zusätzlich zu Regel 8-1 auch durch den benannten Mannschaftskapitän Belehrung erteilt werden. Ein selbst spielender Kapitän darf während seines eigenen Spiels nur seinem Partner Belehrung erteilen (Regel 8 Anmerkung).
Strafe für Verstoß:
Lochspiel: Lochverlust Der Kapitän muss Amateur sein. Strafe für Verstoß: Disqualifikation der Mannschaft für den Wettspieltag. Der Kapitän muss vor Beginn des Wettspiels der Spielleitung bekannt sein, ansonsten kann nur ein Spieler ersatzweise die Kapitänsfunktion übernehmen.
9. Fahren / Mitfahren in Golfwagen o. ä. Fahrzeugen (Decision 33-1/8) a) Ein Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das kurzfristige Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung/den Platzrichtern ausdrücklich genehmigt. Strafe für Verstoß durch Spieler: Lochspiel: Lochverlust für jedes Loch, bei dem der Verstoß begangen wurde, höchstens jedoch 2 Löcher Zählspiel: 2 Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch 4 Schläge pro Runde Im Falle eines Verstoßes zwischen zwei Löchern wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus. Der Spieler muss sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeugs einstellen, andernfalls wird er disqualifiziert. In Abweichung zu den DGV-Wettspielbedingungen ist das Fahren/Mitfahren in oder auf Golfwagen den nicht selbst spielenden Kapitänen auch während der Spiele ihrer Mannschaft erlaubt, sofern für jeden Kapitän ein Golfwagen zur Verfügung steht. b) Ausschließlich für Spiele der HGV-Senioren-Liga ist das Fahren / Mitfahren in Golfwagen gestattet, wenn der Spieler einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen „G“ besitzt. Das Fahren / Mitfahren ist nur gestattet, wenn für alle Spieler des Austragungsortes mit Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen „G“ ein Golfwagen o.ä. Fahrzeug zur Verfügung steht. Der gastgebende Club kann zur Schonung seiner Anlage Golfwagen o. ä. Fahrzeuge verbieten. Strafe für Verstoß: Disqualifikation des Spielers
10. Metall- bzw. Alternativspikes / Golfschuhe (Decision 33-1/14) Es gilt die am Wettspieltag gültige Regelung des Austragungsortes.
11. Beendigungen von Wettspielen (Regel 34-1) Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet oder - falls nicht geschehen - mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielerpaarung für die nächste Runde. Bei einer Zählspielqualifikation mit nachfolgenden Lochspielen gilt die Zählspielqualifikation als beendet, wenn der Spieler (bei Mannschaften der erste Spieler) in seinem ersten Lochspiel abgeschlagen hat.
12. Änderungsvorbehalte der HGV-Spielleitung HGV-Spielleitungen haben in begründeten Fällen bis zum ersten Start der jeweiligen Runde das Recht - die jeweiligen Platzregeln abzuändern, - die festgelegten Startzeiten zu verändern, - die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben. Nach dem ersten Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
13. Doping Es besteht Dopingverbot. Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betreffenden Spielers
B. Sonstige Ausschreibungskriterien / Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt an den Wettspielen des HGV sind alle spielberechtigten Mitglieder ihres Heimatclubs, der die Vorgabe führt und ordentliches Mitglied im HGV ist. Der Sportwart des HGV kann für die Wettspiele des HGV zur Förderung der Jugendlichen aus den Kadern und Stützpunkten des HGV Wildcards vergeben.
2. Vorgabenwirksamkeit Alle in Einzelwettspielen erzielten Ergebnisse sind vorgabenwirksam, sofern auch die sonstigen Bestimmungen des DGV-Vorgabensystems erfüllt sind. Dies gilt auch für Einzelwettspiele im Rahmen von Mannschaftswettbewerben.
3. Vorgabengrenze Bei Wettspielen, in denen die Teilnahme durch eine Vorgabengrenze geregelt ist, gilt: Maßgebend für die Teilnahmeberechtigung ist die am Tage des Meldeschlusses gültige DGV-Stammvorgabe. Bereits gemeldete Spieler haben daher die Pflicht, Veränderungen der DGV-Stammvorgabe dem HGV zum Meldeschluss anzuzeigen, sofern zum Zeitpunkt des Meldeschlusses die zur Teilnahme berechtigende Vorgabengrenze überschritten wurde. Eine Meldepflicht für sonstige Herauf- oder Herabsetzungen der DGV-Stammvorgabe unterhalb der Vorgabengrenze besteht nicht.
4. Meldungen / Meldeschluss Alle Meldungen zu Einzelturnieren erfolgen online über die Homepage des HGV: www.hessischer-golfverband.de. Bei den übrigen Verbandswettspielen werden nur schriftliche Meldungen (Brief, Fax, EMail) unter Angabe von Vor- und Zunamen, DGV-Stammvorgabe, Heimatclub und ggfs. Geburtstag angenommen. Die Meldung muss bis 17:00 Uhr des jeweils angegebenen Tages für den Meldschluss beim HGV eingegangen sein.
5. Reduzierung des Teilnehmerfeldes Gehen mehr Meldungen als die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein, so werden die Bewerber mit den höchsten DGV-Stammvorgaben herausgenommen. Spieler, die von einer Reduzierung des Teilnehmerfeldes betroffen sein könnten, sollten daher Verbesserungen der DGV-Stammvorgabe bis zum Zeitpunkt des Meldeschlusses dem HGV mitteilen. Wird diese Verbesserungsmitteilung bis zum Meldeschluss versäumt, gilt hinsichtlich der Festlegung der Reihenfolge des Teilnehmerfeldes die dem HGV bis zum Meldeschluss zuletzt genannte DGV-Stammvorgabe. Bei gleicher DGV-Stammvorgabe entscheidet das Los.
6. Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten Wir weisen darauf hin, dass Vor- und Nachname, Heimatclub sowie die Startzeiten der einzelnen Teilnehmer an den Wettspieltagen zur Erstellung der Startlisten verwendet werden und im Internet unter www.hessischer-golfverband.de für jedermann veröffentlicht werden.
7. Abmeldung vom Wettspiel Spieler oder Mannschaften, die nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich abzumelden. Abmeldungen vor Meldeschluss sind online über die Homepage des HGV (www.hessischer-golfverband.de) vorzunehmen. Abmeldungen nach Meldeschluss sind C&V Sport Promotion GmbH (0172-7067760 oder sarah.cornford@cundv.com) mitzuteilen. Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr. Falls Spieler oder Mannschaften ohne Abmeldung dem Wettspiel oder einzelnen Runden fernbleiben, kann eine Sperre vom Sportwart wegen unsportlichen Verhalten ausgesprochen werden (für Mannschaften vgl. hierzu HGV-Ligastatut). Der Sportwart entscheidet endgültig.
8. Unsportliches Verhalten Verhält sich ein Spieler oder eine Mannschaft unsportlich oder grob unsportlich, so kann der HGV gegen die Spieler folgende Sanktionen verhängen:
a)
Verwarnung Der HGV entscheidet endgültig. Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulationen eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden. Ist ein Spieler oder eine Mannschaft aufgrund unsportlichen Verhaltens durch den HGV gesperrt worden, so kann der HGV beim DGV beantragen, diesen Spieler oder diese Mannschaft auch für DGV-Wettspiele zu sperren (für Mannschaftswettspiele vergleiche hierzu HGV-Ligastatut).
9. Proberunden Proberunden sollten bei Wettspielen, die am Samstag stattfinden, möglichst am Freitag wahrgenommen werden. Dies gilt auch für Wettspiele, die an Sonntagen beginnen (Ausnahmen sind nur über das jeweilige Clubsekretariat möglich). Der gastgebende Club kann bei den HGV-Einzelmeisterschaften und den HGV-Vierer-Meisterschaften für die Proberunde die Hälfte des jeweilig festgesetzten Greenfees einfordern. Die Proberunde kann nach vorheriger Absprache mit dem gastgebenden Club ab dem Dienstag vor dem Turnier gespielt werden. Bei Jugendturnieren ist die Proberunde greenfee-frei.
10. Abschläge Generell erfolgt die Bekanntgabe der für das Wettspiel zu nutzenden Abschläge am Austragungsort seitens der Spielleitung.
11. Wettspielleitung Die Spielleitung liegt beim HGV. Er bestimmt für jedes Wettspiel eine Spielleitung, die Aufgaben und Befugnisse nach den Regeln 33 und 34 hat.
12. Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz richtet sich bei allen Veranstaltungen des HGV nach der Haftpflicht- und Unfallversicherungsregelung des Landessportbund-Hessen.
13. Hinweis Mitglieder eines Clubs, deren Platz durch ein HGV-Einzel/Vierer-Verbandsspiel belegt ist, können an demselben Tag auf den Plätzen anderer Clubs, die Mitglied im HGV sind, unter Beachtung nachfolgender Bedingungen spielen: a) Die Zahl der Gastspieler ist auf insgesamt maximal 10 für jeden gastgebenden Club festgelegt. b) Rechtzeitige Anmeldung im Sekretariat des gastgebenden Clubs ist erforderlich. c) Das Greenfee beträgt die Hälfte der vom jeweiligen gastgebenden Club festgesetzten Spielgebühr. d) Besondere Regelungen, bedingt durch clubinterne Wettspiele, Vergabe von Startzeiten usw. sind den Clubs vorbehalten.
Hessischer Golfverband e.V., Änderungen vorbehalten. |
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